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Difference between revisions of "VAL Hilfestellung beim Essen und Trinken"

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Revision as of 10:03, 6 February 2019



Pflegestandard Verfahrensanleitung (VAL)
Bezeichnung Hilfestellung beim Essen und Trinken
Problembeschreibung

Grundsätzliches

  • Essen und Trinken sind wichtige Bestandteile sozialer und kultureller Identität und dienen der Gesunderhaltung durch die Nährstoffaufnahme.
  • Hektik, Stress und Lärm werden beim Essen bzw. beim Essenanreichen vermieden
  • Die Pflegekraft bleibt während des gesamten Essenanreichens beim Bewohner sitzen und erledigt in dieser Zeit keine anderen Tätigkeiten.
  • Bei Bewohnern mit einer Schluckstörung oder eingetrübten Bewusstsein ist stets von einer erhöhten Aspirationsgefahr auszugehen.
  • Die Hilfestellung beim Essen und Trinken erfolgt grundsätzlich im Sinne einer angemessenen aktivierenden und nicht passivierenden Pflege.
  • Pflegebedürftige, die an einer Halbseitenlähmung/ -schwächung leiden, erhalten geeignetes Geschirr. Dazu zählen etwa Besteck mit verstärkten Griffen, feststehende Teller mit Rand, Tellerrand-erhöhungen oder Schneidebretter mit Seitenbegrenzung.
  • Wenn der Bewohner sehr langsam isst, werden Hilfsmittel, welche die Speisen warm halten, wie z.B. einen Warmhalteteller eingesetzt.


Pflegemaßnahmen

Maßnahmen

  • hygienische Händedesinfektion
  • Auf korrekte Körperposition, zum Beispiel aufrechter Oberkörper, achten.
  • störende Umgebungsfaktoren vermeiden, wie zum Beispiel Lärm
  • auf Schutz der Kleidung des Bewohners achten
  • Temperatur der Speisen und Getränke beachten
  • Durch geeignete Hilfsmittel, wie zum Beispiel Wärmeplatte oder Warmhalteteller sicherstellen, dass die geeignete Speisen-temperatur für den Zeitraum der Nahrungsaufnahme sichergestellt ist.
  • Stellen der Mahlzeit / des Getränks auf Augenhöhe bzw. für den Bewohner sichtbar
  • mundgerechtes Zubereiten der Speisen vor den Augen des Bewohners
  • Anreichen der Mahlzeit / des Getränks auf Augenhöhe des Bewohners
  • Anreichen der Nahrung bzw. Flüssigkeit von vorne und zum Beispiel nicht von der Seite
  • Tempo und Reihenfolge durch den Bewohner bestimmen lassen
  • Förderung der Selbstständigkeit bei der Nahrung- und Flüssigkeitsaufnahme, z.B. durch Führen des Arms, verbale Anleitung, Impulsgabe
  • Individuell passende Portionsmengen beachten
  • Speisereste sind aus den Mundwinkeln oder von den Lippen zu entfernen
  • Nach der Nahrungsaufnahme im Bett sind Speisereste und Krümel zu entfernen.
  • Getränke anbieten, anreichen oder bereitstellen
  • Bewohner und ggf. seine Bezugsperson bzw. Angehörigen zu der Nutzung von Hilfsmitteln beraten und anleiten
  • beobachtete Auffälligkeiten (z.B. verminderte Verzehrmengen) oder Veränderungen (z.B. Schluckbeschwerden / -störungen, Nahrungsverweigerung) dokumentieren und den Hausarzt informieren