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Difference between revisions of "VA Vorgehen nach Sturzereignis"

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! '''Handbuch Qualitätsmanagement'''


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Kap. D.1.3.2.2
'''Handbuch Qualitätsmanagement'''
 
'''Geltungsbereich: Pflege'''
 
Pflege
 
Kap. D.1.3.2
 
Vorgehen nach Sturzereignis
 
 
 
 
 
</div>
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'''Ziel'''
 
* Verringerung von gesundheitlichen Folgeschäden nach Stürzen
* Sturzrisiko ist identifiziert und Maßnahmen zur Sturzprophylaxe sind eingeleitet
* Reduzierung haftungsrechtlicher Konsequenzen
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|
'''Definition'''
 
In Anlehnung an den Expertenstandard Sturzprophylaxe wird ein Sturz wie folgt definiert:
 
„Ein Sturz ist jedes Ereignis, in dessen Folge eine Person unbeabsichtigt auf dem Boden oder auf einer tieferen Ebene zu liegen (bzw. zu sitzen) kommt.“
|-
|
'''Allgemeines'''
 
* die Versorgung eines Bewohners nach Sturz erfolgt durch Pflegefachkräfte
 
* nach jedem Sturz ist der Hausarzt zu informieren
* über jeden Sturz ist die Pflegedienstleitung zu informieren
* darüber hinaus gilt der Expertenstandard Sturzprophylaxe
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|-
|
| Vorgehen nach Sturzereignis
'''Verantwortlich'''
 
* Pflegefachkraft
* Wohnbereichsleitung
* Pflegedienstleitung
 
 
|-
|
'''Maßnahmen'''
 
# Erstversorgung des Bewohners nach Sturzereignis und Dokumentation
 
 
 
[[File:D_1_3_2_VA_Vorgehen_nach_Sturzereignis_html_d0bc6272.gif]]
 
 
 
<ol start="2">
<li><p>Sturzereignisauswertung</p></li></ol>
 
Die Auswertung der Sturzereignisse der Einrichtung erfolgt 1x pro Quartal im Rahmen der monatlichen Leitungsbesprechung – im Fokus der Auswertung stehen:
 
* Maßnahmen zur Sturz-/Ereignisbearbeitung
* Sturz-/Ereignisschwerpunkte
* Ursachenanalyse bei wiederkehrenden Stürzen/Ereignissen
 
 
 
 
<ol start="3">
<li><p>Sturzereigniscontrolling</p></li></ol>
 
Das Sturzereigniscontrolling erfolgt über eine von der Stabstelle Qualitätsmanagement zentral
 
verwaltete Statistik, die für die jeweilige Einrichtung von der Pflegedienstleitung gepflegt wird
 
und 1x pro Quartal aktualisiert wird. Die Auswertungen der Statistiken werden quartalsweise
 
der Geschäftsführung zur Verfügung gestellt sowie von der Stabstelle Qualitätsmanagement in
 
den zentralen Qualitätszirkeln thematisiert.
 
 
 
 
4. Umgang bei Sturzereignis mit Personenschaden
 
Der Träger hat eine Haftpflichtversicherung, die über das Vorliegen eines Personenschadens informiert werden muss. Bitte an die Einrichtungsleitung eine Kopie des Sturzprotokolls übergeben.
 
 
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'''Dokumentation'''
 
* Sturzprotokoll
* Pflegebericht
* Formular Information und Fragen den Arzt
* Checkliste nach Sturzereignis
* Sturzstatistik
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'''Literatur'''
 
* Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (Hrsg.): 2013, 1. Aktualisierung Expertenstandard Sturzprophylaxe
* Tideiksaar, Rein (2000): Stürze und Sturzprävention. Hans Huber Verlag, Bern
 
 
|}
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</div>




'''Hier herunterladen:'''


 
[https://qm.evang-altenhilfe-lu.de/images/0/05/D.1.3.2.2_VA_Vorgehen_nach_Sturzereignis.pdf Vorgehen nach Sturzereignis PDF]
 
 
 
 
 
 
 
<div type="FOOTER">
 
{|class="wikitable"
| Freigabe GF
| Geprüft ZHL
| Bearbeiter
| Version
| Datum
| Seite
|-
| Frau Busch
| Herr Sauder
| QMB
| 2.0
| September 2018
| Seite von 2
|}
 
 
 
 
 
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Latest revision as of 12:35, 2 October 2023


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