Difference between revisions of "Medikamentenmanagement"
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'''Durchführung''' | '''Durchführung''' | ||
<u>1. Beschaffung von Medikamenten</u> | |||
* Die Bestellung eines Rezeptes für ein bestimmtes Medikament erfolgt beim Hausarzt des jeweiligen Bewohners (s. FO Anforderung Rezept Arzt) | * Die Bestellung eines Rezeptes für ein bestimmtes Medikament erfolgt beim Hausarzt des jeweiligen Bewohners (s. FO Anforderung Rezept Arzt) | ||
* Mündliche bzw. telefonische ärztliche Anordnungen werden im Medikamentenblatt aufgenommen (wer hat die Anordnung entgegengenommen, wann erfolgte die Anordnung und wie z.B. bei der Visite oder telefonisch) | * Mündliche bzw. telefonische ärztliche Anordnungen werden im Medikamentenblatt aufgenommen (wer hat die Anordnung entgegengenommen, wann erfolgte die Anordnung und wie z.B. bei der Visite oder telefonisch) | ||
* Per Fax wird eine Bestätigung der mündlichen / telefonischen ärztlichen Anordnung eingeholt (s. FO mündliche / telefonische ärztliche Anordnung) | * Per Fax wird eine Bestätigung der mündlichen / telefonischen ärztlichen Anordnung eingeholt (s. FO mündliche / telefonische ärztliche Anordnung) | ||
* Nach Vorlage des Rezeptes erfolgt die Bestellung des entsprechenden Medikamentes in der Apotheke (s. FO Mitteilung Medikamentenveränderung Apotheke, s. FO Medikamentenbestellung Apotheke) | * Nach Vorlage des Rezeptes erfolgt die Bestellung des entsprechenden Medikamentes in der Apotheke (s. FO Mitteilung Medikamentenveränderung Apotheke, s. FO Medikamentenbestellung Apotheke) -> der Empfang und die Überprüfung der Medikamente wird von der Pflegefachkraft, die die gelieferten Medikamente entgegennimmt, auf dem Formular in der dafür vorgesehenen Spalte entsprechend bestätigt (Aufbewahrungsfrist für die Aufzeichnungen: 5 Jahre) | ||
* Die Bestellung von Medikamenten erfolgt immer unter Angabe folgender Daten: | * Die Bestellung von Medikamenten erfolgt immer unter Angabe folgender Daten: | ||
* Name und Vorname des Bewohners | * Name und Vorname des Bewohners | ||
* Name und Verabreichungsform sowie Packungsgröße des Medikamentes | * Name und Verabreichungsform sowie Packungsgröße des Medikamentes | ||
* Datum und Handzeichen der Pflegefachkraft | * Datum und Handzeichen der Pflegefachkraft | ||
<u>2. Aufbewahrung von Medikamenten/ Medikamentenverwaltung</u> | |||
* Die Aufbewahrung von Medikamenten erfolgt in einem abschließbaren Medikamentenschrank mit einem separat verschließbaren Fach für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen | * Die Aufbewahrung von Medikamenten erfolgt in einem abschließbaren Medikamentenschrank mit einem separat verschließbaren Fach für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen -> der Medikamentenschrank muss immer abgeschlossen sein. | ||
* Medikamenten(kühl)schränke werden alle 4 Wochen gereinigt einschließlich der Überprüfung des Bestandes auf Verfallsdaten und Beschriftung. Die Kühlschranktemperatur wird täglich kontrolliert (s. FO Kontrolle Medikamentenkühlschrank). | * Medikamenten(kühl)schränke werden alle 4 Wochen gereinigt einschließlich der Überprüfung des Bestandes auf Verfallsdaten und Beschriftung. Die Kühlschranktemperatur wird täglich kontrolliert (s. FO Kontrolle Medikamentenkühlschrank). | ||
* Die Aufbewahrung von Medikamenten erfolgt bewohnerbezogen, in der Originalverpackung mit Beipackzettel und entsprechend den Herstellerangaben (z. B. kühl, lichtgeschützt); Chargennummern werden nicht entfernt. | * Die Aufbewahrung von Medikamenten erfolgt bewohnerbezogen, in der Originalverpackung mit Beipackzettel und entsprechend den Herstellerangaben (z. B. kühl, lichtgeschützt); Chargennummern werden nicht entfernt. | ||
* Umverpackungen sind immer mit dem Bewohnernamen zu kennzeichnen. | * Umverpackungen sind immer mit dem Bewohnernamen zu kennzeichnen. | ||
* Jedes Medikament ist nach Lieferung mit dem Namen des Bewohners sowie Tropfen und Salben nach Anbruch mit Anbruch- und Ablaufdaten zu beschriften. Ablauffristen nach Öffnung sind ausschließlich dem Beipackzettel zu entnehmen. | * Jedes Medikament ist nach Lieferung mit dem Namen des Bewohners sowie Tropfen und Salben nach Anbruch mit Anbruch- und Ablaufdaten zu beschriften. Ablauffristen nach Öffnung sind ausschließlich dem Beipackzettel zu entnehmen. | ||
* Verblisterte Medikamente werden vor Verabreichung auf Übereinstimmung mit der aktuellen ärztlichen Anordnung überprüft – der Blister wird erst unmittelbar vor der Verabreichung am Bewohner geöffnet. | * Verblisterte Medikamente werden vor Verabreichung auf Übereinstimmung mit der aktuellen ärztlichen Anordnung überprüft – der Blister wird erst unmittelbar vor der Verabreichung am Bewohner geöffnet. | ||
<u>3. Umgang mit Medikamenten</u> | |||
3.1 Medikamentenstellung | |||
* Medikamente werden nur von Pflegefachkräften bewohnerbezogen anhand der Pflegedokumentation gestellt, verteilt und verabreicht | * Medikamente werden nur von Pflegefachkräften bewohnerbezogen anhand der Pflegedokumentation gestellt, verteilt und verabreicht | ||
* Flüssige Arzneimittel z.B. Tropfen werden frühestens 30 Minuten vor der Verabreichung gestellt | * Flüssige Arzneimittel z.B. Tropfen werden frühestens 30 Minuten vor der Verabreichung gestellt | ||
* Sämtliche Bedarfsmedikamente werden immer | * Sämtliche Bedarfsmedikamente werden immer vorgehalten | ||
3.2 Verteilung und Verabreichung von Medikamenten | |||
* Vor der Verabreichung der Medikamente ist der Bewohner in eine entsprechende Position je nach Applikationsform und -ort zu bringen. Bei oraler Medikamentengabe ist auf ausreichende und geeignete Flüssigkeitszufuhr zur Einnahme des Medikaments zu achten. | * Vor der Verabreichung der Medikamente ist der Bewohner in eine entsprechende Position je nach Applikationsform und -ort zu bringen. Bei oraler Medikamentengabe ist auf ausreichende und geeignete Flüssigkeitszufuhr zur Einnahme des Medikaments zu achten. | ||
* Die Verabreichung von Medikamenten erfolgt immer unter Einhaltung der 6-R-Regel: | * Die Verabreichung von Medikamenten erfolgt immer unter Einhaltung der 6-R-Regel: | ||
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* flüssige Medikamente sind zu bevorzugen und mit 10ml Wasser zu verdünnen | * flüssige Medikamente sind zu bevorzugen und mit 10ml Wasser zu verdünnen | ||
* stark viskose (zähflüssige) oder hoch konzentrierte Lösungen sind mit 30ml Wasser zu verdünnen | * stark viskose (zähflüssige) oder hoch konzentrierte Lösungen sind mit 30ml Wasser zu verdünnen | ||
* feste Medikamente werden direkt vor der Verabreichung einzeln gemörsert und in 15ml Wasser aufgelöst | * feste Medikamente werden direkt vor der Verabreichung einzeln gemörsert und in 15ml Wasser aufgelöst -> vorher: bei jedem Medikament Mörserfähigkeit überprüfen (s. Beipackzettel) | ||
* Retard Medikamente dürfen nicht gemörsert, nur in Einzelfällen grob zerkleinert werden | * Retard Medikamente dürfen nicht gemörsert, nur in Einzelfällen grob zerkleinert werden | ||
* jedes Medikament wird einzeln verabreicht, dazwischen jeweils mit 10ml Wasser gespült | * jedes Medikament wird einzeln verabreicht, dazwischen jeweils mit 10ml Wasser gespült | ||
* mögliche Wechselwirkungen mit der Sondennahrung müssen dringend überprüft werden. Dies gilt u.a. insbesondere für bestimmte Antibiotika. | * mögliche Wechselwirkungen mit der Sondennahrung müssen dringend überprüft werden. Dies gilt u.a. insbesondere für bestimmte Antibiotika. | ||
* Spülen der Sonde vor und nach jeder Medikamentengabe mit 30 ml Wasser | * Spülen der Sonde vor und nach jeder Medikamentengabe mit 30 ml Wasser | ||
* Bei Gabe in den Zwölffingerdarm oder Dünndarm, darf die Bolusmenge von 50ml nicht überschritten werden.3.3 Entsorgung bzw. Rückgabe von Medikamenten | * Bei Gabe in den Zwölffingerdarm oder Dünndarm, darf die Bolusmenge von 50ml nicht überschritten werden. | ||
3.3 Entsorgung bzw. Rückgabe von Medikamenten | |||
* Medikamente sind Eigentum des jeweiligen Bewohners. Nicht mehr benötigte Medikamente (z. B. vom Arzt abgesetzt, umgesetzt oder nach Versterben eines Bewohners) werden an den Bewohner bzw. dessen Bevollmächtigten / Betreuer oder nach Zustimmung durch die genannten Personen an die Apotheke zurückgegeben oder im Hausmüll entsorgt. | * Medikamente sind Eigentum des jeweiligen Bewohners. Nicht mehr benötigte Medikamente (z. B. vom Arzt abgesetzt, umgesetzt oder nach Versterben eines Bewohners) werden an den Bewohner bzw. dessen Bevollmächtigten / Betreuer oder nach Zustimmung durch die genannten Personen an die Apotheke zurückgegeben oder im Hausmüll entsorgt. | ||
* Nicht mehr benötigte Medikamente werden <u>nicht</u> in der Einrichtung gelagert / | * Nicht mehr benötigte Medikamente werden <u>nicht</u> in der Einrichtung gelagert / aufbewahrt | ||
3.4 Umgang mit Betäubungsmitteln | |||
* Der Umgang mit Betäubungsmitteln obliegt Pflegefachkräften. | * Der Umgang mit Betäubungsmitteln obliegt Pflegefachkräften. | ||
* Betäubungsmittel werden gesondert auf dem Betäubungsmittelrezept verordnet. | * Betäubungsmittel werden gesondert auf dem Betäubungsmittelrezept verordnet. | ||
Latest revision as of 09:32, 7 February 2019
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Ziel
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Definition Im Medikamentenmanagement sind die Beschaffung, Aufbewahrung, Verabreichung einschließlich Vor- und Nachbereitung sowie die Entsorgung bzw. die Rückgabe von Medikamenten geregelt. |
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Verantwortlich
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Allgemeines
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Durchführung 1. Beschaffung von Medikamenten
2. Aufbewahrung von Medikamenten/ Medikamentenverwaltung
3.1 Medikamentenstellung
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Hinweis
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Dokumentation
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Literatur
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Freigabe GF |
Geprüft ZHL |
Bearbeiter |
Version |
Datum |
Seite |
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Frau Busch |
Herr Sauder |
QMB |
2.0 |
September 2018 |
Seite 5 von 4 |
