Difference between revisions of "Expertenstandard Ernährungsmanagement"
From
(Created page with "<div ID="HEADER"> {| class="wikitable" ! rowspan="2" style="width:400px;" | Logo der Altenhilfe ! '''Handbuch Qualitätsmanagement''' '''Geltungsbereic...") |
|||
| Line 12: | Line 12: | ||
|} | |} | ||
</div> | </div> | ||
| Line 19: | Line 21: | ||
'''Stand:''' 1. Aktualisierung 2017 | '''Stand:''' 1. Aktualisierung 2017 | ||
{| | {| | ||
| Line 86: | Line 90: | ||
'''E6 – '''Der Bewohner hat keine Anzeichen für eine drohende oder bestehende Mangelernährung, soweit dies durch eine Sicherung der bedürfnis- und bedarfsgerechten oralen Nahrungsaufnahme möglich ist.Die Dokumentation erfolgt im Rahmen der Evaluation der Maßnahmenplanung. | '''E6 – '''Der Bewohner hat keine Anzeichen für eine drohende oder bestehende Mangelernährung, soweit dies durch eine Sicherung der bedürfnis- und bedarfsgerechten oralen Nahrungsaufnahme möglich ist.Die Dokumentation erfolgt im Rahmen der Evaluation der Maßnahmenplanung. | ||
|} | |} | ||
<div id="FOOTER"> | <div id="FOOTER"> | ||
Revision as of 07:42, 24 May 2019
|
Handbuch Qualitätsmanagement
Geltungsbereich: Pflege |
Spezielle Pflege
Kap. D.1.3.4 |
|---|---|---|
| Expertenstandard Ernährungsmanagement |
Zielsetzung: Bei jedem Patienten/Bewohner mit pflegerischem Unterstützungsbedarf ist die orale Nahrungsaufnahme entsprechend seinen Bedürfnissen und seinem Bedarf gesichert und es wird einer drohenden oder bestehenden Mangelernährung entgegengewirkt.
Begründung: Essen und Trinken beeinflussen die Lebensqualität, sind wichtige Bestandteile sozialer und kultureller Identität und dienen der Gesunderhaltung durch die Nährstoffaufnahme. Die Sicherung einer bedürfnisorientierten und bedarfsgerechten Ernährung kann durch die frühzeitige Erfassung und Bewertung von Anzeichen einer drohenden oder bestehenden Mangelernährung und ihrer Gründe, durch angemessene Unterstützung und Umgebungsgestaltung, spezifische Maßnahmen sowie ein geeignetes Nahrungsangebot eine Mangelernährung verhindern und bestehenden Defiziten entgegen wirken.
Stand: 1. Aktualisierung 2017
|
Struktur |
Prozess |
Ergebnis |
| S1a - Die Pflegefachkraft verfügt über Kompetenzen zur Identifikation von Anzeichen für eine drohende oder bestehende Mangelernährung (Initialassessment) und zur tiefer gehenden Einschätzung der Ernährungssituation und der sie beeinflussenden Faktoren (Differentialassessment).S1b - Die Einrichtung stellt sicher, dass die erforderlichen Instrumente und Hilfsmittel zur Einschätzung und Dokumentation zur Verfügung stehen. |
P1 - Die Pflegefachkraft erfasst bei allen Bewohnern Anzeichen für eine drohende oder bestehende Mangelernährung mit Hilfe des Initialassessments wie folgt:
|
E1 - Für alle Bewohner liegt ein aktuelles Initialassessment vor.Bei Bewohnern mit Anzeichen einer drohenden oder bestehenden Mangelernährung ist ein vertieftes Assessment (Differentialassessment) erfolgt.Die Dokumentation des Körpergewichts erfolgt im Vitalzeichenblatt. Gründe, die eine Ermittlung des Körpergewichts verhindern, sind in der SIS oder Maßnahmenplanung benannt. |
|
S2a' - Die Pflegefachkraft verfügt über Fachwissen zur Planung und Steuerung berufsgruppenübergreifender Maßnahmen zur Sicherung einer bedürfnisorientierten und bedarfsgerechten Ernährung einschließlich der Kompetenz zur Entscheidungsfindung bei ethisch komplexen Fragestellungen.S2b' - Die Einrichtung verfügt über eine multiprofessionell geltende Verfahrensanweisung zur berufsgruppenübergreifenden Zusammenarbeit beim Ernährungsmanagement. |
P2 - Die Pflegefachkraft koordiniert auf Grundlage der Verfahrensanweisung in enger Kooperation mit anderen beteiligten Berufsgruppen (z. B. Küche / Hauswirtschaft, Ärzten, Logopäden, Diätassistenten) Maßnahmen mit dem Ziel eines individuell angepassten Ernährungsmanagements. Die Pflegefachkraft führt ggf. in Abstimmung mit anderen Berufsgruppen eine Fallbesprechung durch. |
'E2' - Die multiprofessionellen Maßnahmen sind koordiniert, gegebenenfalls ethisch begründet und ihre Umsetzung überprüft.Zur Koordination der berufsgruppen-übergreifenden Maßnahmen hat eine Fallbesprechung stattgefunden und ist im Formular Fallbesprechungsprotokoll (DAN touch) dokumentiert.Die Maßnahmen sind in der Maßnahmenplanung aufgenommen. |
|
S3a - Die Pflegefachkraft verfügt über Kompetenzen zur Planung einer individuellen Mahlzeiten- und Interaktionsgestaltung. S3b - Die Einrichtung verfügt über ein geeignetes Konzept zur Ernährungsversorgung. |
P3 - Die Pflegefachkraft plant gemeinsam mit dem Bewohner und ggf. seinen Angehörigen Maßnahmen zur Unterstützung der Nahrungsaufnahme, zur Gestaltung der Umgebung, zu geeigneten, flexiblen Speisen- und Getränkeangeboten sowie Darreichungsformen und zieht bei Bedarf weitere Berufsgruppen mit ein.
|
E3 - Ein individueller Maßnahmenplan zur Sicherung einer bedürfnisorientierten und bedarfsgerechten Ernährung liegt vor.Die pflegerischen Maßnahmen sind in der Maßnahmenplanung aufgenommen.Ein Ernährungs- bzw. Trinkplan ist erstellt. |
|
'S4a - Die Pflegefachkraft verfügt über spezifische Kompetenzen zur Unterstützung der Nahrungsaufnahme einschließlich des Umgangs mit besonderen Risikosituationen bzw. speziellen Beeinträchtigungen.S4b' - Die Einrichtung sorgt für eine angemessene Personalausstattung und Personalplanung zur Gewährleistung eines bedürfnis- und bedarfsgerechten Ernährungs-managements. Sie gewährleistet geeignete räumliche Voraussetzungen für eine bewohnerorientierte Mahlzeiten- und Interaktionsgestaltung. |
Die Pflegefachkraft P4 - gewährleistet eine, die Selbstbestimmung und Eigenaktivität des Bewohners fördernde Unterstützung (z. B. Begleitung zum Speisesaal) und eine motivierende Interaktions- und Umgebungsgestaltung (z. B. personale Kontinuität, erwünschte Tischgemeinschaften, Platz für Gehhilfen) während der Mahlzeiten.
|
E4 - Der Bewohner hat eine umfassende und fachgerechte Unterstützung zur Sicherung der bedürfnisorientierten und bedarfsgerechten Ernährung während und auch außerhalb der üblichen Essenszeiten erhalten. Die Umgebung bei den Mahlzeiten entspricht den Bedürfnissen und dem Bedarf des Bewohners. Biografische Angaben sind berücksichtigt.Die pflegerischen Maßnahmen sind in der Maßnahmenplanung aufgenommen.Verzehr- und Trinkmengen werden im Trink- und Ernährungsprotokoll dokumentiert. |
|
S5 - Die Pflegefachkraft verfügt über Informations-, Beratungs- und Anleitungs-kompetenz zur Sicherung einer bedürfnisorientierten und bedarfsgerechten Ernährung. |
P5 - Die Pflegefachkraft informiert und berät den Bewohner und ggf. seine Angehörigen unter Anwendung des Informationsblatts „Information Risiko für Mangelernährung“ über Entstehung und Folgen einer Mangelernährung und Möglichkeiten einer angemessenen Ernährung (z. B. Art der Unterstützung) und leitet gegebenenfalls zur Umsetzung von Maßnahmen an (z. B. im Umgang mit Hilfsmitteln).
|
E5- Der Bewohner und ggf. seine Angehörigen sind über Entstehung und Folgen einer Mangelernährung und über mögliche Maßnahmen informiert, beraten und gegebenenfalls angeleitet.Die Ergebnisse des Gespräches sind entsprechend den Vorgaben (siehe P5) dokumentiert und die vereinbarten Maßnahmen in der Maßnahmenplanung aufgenommen. |
|
S6 - Die Pflegefachkraft verfügt über die Kompetenz, die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen zu beurteilen. |
P6 - Die Pflegefachkraft überprüft gemeinsam mit dem Bewohner und ggf. seinen Angehörigen im Rahmen der Evaluation der Maßnahmenplanung den Erfolg und die Akzeptanz der Maßnahmen und nimmt gegebenenfalls eine Neueinschätzung und entsprechende Veränderungen im Maßnahmenplan vor. |
E6 – Der Bewohner hat keine Anzeichen für eine drohende oder bestehende Mangelernährung, soweit dies durch eine Sicherung der bedürfnis- und bedarfsgerechten oralen Nahrungsaufnahme möglich ist.Die Dokumentation erfolgt im Rahmen der Evaluation der Maßnahmenplanung. |
|
Freigabe GF |
Geprüft ZHL |
Bearbeiter |
Version |
Datum |
Seite |
|
Frau Busch |
Herr Sauder |
QMB |
2.0 |
September 2018 |
Seite von 3 |
