Expertenstandard Schmerzmanagement bei chronischen Schmerzen
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Handbuch Qualitätsmanagement
Geltungsbereich: Pflege |
Expertenstandards
Kap. D.1.3.5 |
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| Expertenstandard Schmerzmanagement bei chronischen Schmerzen |
Zielsetzung: Jeder Patient/ Bewohner mit chronischen Schmerzen erhält ein individuell angepasstes Schmerzmanagement, das zu Schmerzlinderung, zu Erhalt oder Erreichung einer bestmöglichen Lebensqualität und Funktionsfähigkeit sowie zu einer stabilen und akzeptablen Schmerzsituation beiträgt und schmerzbedingten Krisen vorbeugt.
Begründung: Chronischer Schmerz wirkt beeinträchtigend auf die Lebenssituation der Betroffenen und ihrer Angehörigen ein. Durch das Schmerzerleben sinkt die Lebensqualität, wird die Funktionsfähigkeit und die soziale Teilhabe erheblich eingeschränkt und es kann zu gesundheitlichen Krisen aufgrund on Destabilisierungen der Schmerzsituation kommen. Ein individuell angepasstes pflegerisches Schmerzmanagement leistet einen wichtigen Beitrag in der interprofessionell abgestimmten Schmerzbehandlung.
Stand: 2015
| Strukturkriterien | Prozesskriterien | Ergebniskriterien |
| S1a - Die Pflegefachkraft verfügt über aktuelles Wissen und die Kompetenz zur Differenzierung zwischen akutem und chronischem Schmerz und zur systematischen Schmerzeinschätzung.
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P1a - Die Pflegefachkraft erhebt zu Beginn des pflegerischen Auftrags mittels eines initialen Assessments, ob der Bewohner Schmerzen, zu erwartende Schmerzen oder schmerzbedingte Einschränkungen hat und ob vorliegende Schmerzen akut oder chronisch sind. Ist dies nicht der Fall, wird die Einschätzung anlassbezogen (Hinweise auf neu aufgetretene Schmerzsituation) wiederholt.
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E1 - Für alle Bewohner mit chronischen Schmerzen liegt eine aktuelle, systematische und zielgruppenspezifische Einschätzung der Schmerzsituation vor. Diese stellt handlungsleitende Informationen zur Weiterführung, Ergänzungen oder Entwicklung eines individuellen Behandlungsplans zur Verfügung. |
| S2a - Die Pflegefachkraft verfügt über Planungs- und Koordinationskompetenzen bezogen auf das pflegerische Schmerzmanagement bei chronischen Schmerzen.
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P2 - Die Pflegefachkraft beteiligt sich aktiv und gemeinsam mit den an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen und dem Bewohner unter Berücksichtigung seiner Selbstmanagementkompetenzen an der Entwicklung oder Überprüfung individueller Therapieziele, eines individuellen medikamentösen Behandlungsplans und der Planung nicht-medikamentöser Maßnahmen nach dem individuellen Bedarf des Bewohners. | E2 - Ein individueller Behandlungsplan, der die Schmerzsituation, die individuellen Therapieziele und die Selbstmanagementkompetenzen des Bewohners berücksichtigt, liegt vor. |
| S3a - Die Pflegefachkraft verfügt über notwendige Informations-, Schulungs- und Beratungskompetenzen.
S3b - Die Einrichtung stellt sicher, dass Information, Schulung und Beratung unter Wahrung personeller Kontinuität umgesetzt werden können und stellt die notwendigen Materialien zur Verfügung. |
P3a - Die Pflegefachkraft informiert, schult und berät den Bewohner und ggf. seine Angehörigen in enger Abstimmung mit den an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen versorgungsbereichsspezifisch und auf Basis individuell ausgehandelter Ziele zu seiner Schmerzsituation und trägt zur Stärkung seiner Selbstmanagementkompetenzen bei.
P3b - Die Pflegefachkraft zieht bei speziellem Beratungsbedarf einen pflegerischen Schmerzexperten hinzu. |
E3 - Der Bewohner und ggf. seine Angehörigen sind individuell über seine Schmerzsituation informiert, geschult und beraten. Sein schmerzbezogenes Selbstmanagement ist unterstützt und gefördert. |
S4a - Die Pflegefachkraft verfügt über aktuelles Wissen zu
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P4 - Die Pflegefachkraft
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E4 - Die pflegerischen Maßnahmen des individuellen Behandlungsplans sind durchgeführt und dokumentiert. Die Maßnahmen des multiprofessionellen Teams sind koordiniert. |
| S5 - Die Pflegefachkraft verfügt über die Kompetenz, den Verlauf der Schmerzsituation, das Erreichen individueller Therapieziele und die Wirksamkeit der pflegerischen Maßnahmen zu beurteilen. | P5a - Die Pflegefachkraft beurteilt anlassbezogen (Schmerzereignis) und im Rahmen der Evaluation der Maßnahmenplanung die Wirksamkeit der pflegerischen Maßnahmen und das Erreichen der individuellen Therapieziele.
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E5 - Eine Verlaufskontrolle und Wirkungs-überprüfung aller pflegerischen Maßnahmen liegt vor. Die pflegerischen Maßnahmen haben zur Stabilisierung der Schmerzsituation und dem Erreichen der individuellen Therapieziele des Bewohners beigetragen. Im Falle einer Destabilisierung ist eine Anpassung des Behandlungsplans eingeleitet. |
| Freigabe GF | Geprüft ZHL | Bearbeiter | Änderungsstand | Datum | Seite |
| Frau Busch | Herr Sauder | QMB | 2.0 | September 2018 | Seite von 3 |
