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Fallbesprechung

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Ziel

Ziel einer Fallbesprechung im Sinne dieser Verfahrensanweisung ist es, zeitnah den Pflegeprozess als Lösung auf eine konkrete pflegerische Problemstellung bei einem Bewohner zu führen. Damit werden folgende Unterziele verfolgt:

  • Die pflegerische Problemstellung bei einem Bewohner (z.B. Gewichtsabnahme, Sturz, Wunde etc.) wurde zeitnah und nachvollziehbar erkannt.
  • Der pflegerischen Problemstellung wurde zeitnah durch geeignete Pflegeziele und Pflege-maßnahmen begegnet.
  • Es ist gewährleistet, dass alle Pflegefachkräfte über die Problemstellung und Pflegemaß-nahmen informiert sind.

Definition

Fallbesprechungen werden im Mindesten bei folgenden pflegerischen Problemstellungen eines Bewohners geführt:

  1. Gewichtsabnahme: Der Bewohner hat eine unbeabsichtigte relevante Gewichtsabnahme (= mehr als 5% in 1-3 Monaten und/ oder mehr als 10% in 6 Monaten)
  2. Sturz: Der Bewohner ist gestürzt (Hinweis: nicht nach jedem Sturz, sondern nur wenn neue Informationen zu Sturzursache ? sturzprophylaktischen Maßnahmen)
  3. Dekubitus: Der Bewohner hat einen Dekubitus einrichtungsintern erlitten.
  4. Wunden: Der Bewohner hat eine akute Wunde, die nach 7 Tagen keine Heilungstendenz zeigt.
  5. Ablehnendes Verhalten / Verhaltensauffälligkeiten: Der Bewohner lehnt zur Gesunderhaltung notwendige pflegerische Interventionen ab. Der Bewohner zeigt Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Lautieren, herausforderndes Verhalten)

Verantwortlich

  • Pflegefachkraft
  • Wohnbereichsleitung

Allgemeines

  • An der Fallbesprechungen nehmen mind. 2 Pflegekräfte teil, die den Bewohner regelmäßig betreuen
  • Es können – je nach Problemlage – auch Mitarbeiter anderer Bereiche hinzugezogen werden (z.B. Sozialer Dienst, Hauswirtschaft, Therapeuten) und ggf. Externe (z.B. Arzt)
  • Fallbesprechungen müssen grundsätzlich nach spätestens 4 Wochen evaluiert werden. Verantwortlich dafür ist die zuständige Bezugspflegefachkraft.
  • Wenn nach Ablauf des Evaluationszeitraumes das Pflegeproblem weiterhin besteht, wird es im Rahmen der Evaluation in die Pflegeplanung aufgenommen.

Durchführung

  • Das aufgetretene Pflegeproblem wird benannt
  • Gemeinsam legen die Teilnehmer realistische, konkrete und messbare Ziele fest
  • Es werden Ideen, Vorschläge und Lösungswege diskutiert, welche die Situation des Bewohners verbessern können
  • Die Teilnehmer planen die Maßnahmen, mit denen die Ziele erreicht werden können
  • Ein Termin zur Evaluation der Ergebnisse wird festgelegt (spätestens nach vier Wochen)
  • Der Inhalt der Fallbesprechung ist von den nichtanwesenden Pflegefachkräften zur Kenntnis zu nehmen
  • Die Kenntnisnahme des Fallbesprechungsprotokolls durch Pflegehilfskräfte ist sicherzustellen
  • Im Rahmen der Evaluation entscheidet die Pflegefachkraft, ob das Problem aufgearbeitet ist oder ob die Maßnahmenplanung angepasst werden muss.

Dokumentation

  • Fallbesprechungsprotokoll (DAN touch)

Literatur

  • Qualitätsprüfungs-Richtlinie (Stand: 17.01.2014)
  • BMG (Hrsg.) (2014): Abschlussbericht „Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation“