| Pflegestandard
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Verfahrensanleitung (VAL)
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| Bezeichnung
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Hilfestellung beim Essen und Trinken
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| Problembeschreibung
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Grundsätzliches
- Essen und Trinken sind wichtige Bestandteile sozialer und kultureller Identität und dienen der Gesunderhaltung durch die Nährstoffaufnahme.
- Hektik, Stress und Lärm werden beim Essen bzw. beim Essenanreichen vermieden
- Die Pflegekraft bleibt während des gesamten Essenanreichens beim Bewohner sitzen und erledigt in dieser Zeit keine anderen Tätigkeiten.
- Bei Bewohnern mit einer Schluckstörung oder eingetrübten Bewusstsein ist stets von einer erhöhten Aspirationsgefahr auszugehen.
- Die Hilfestellung beim Essen und Trinken erfolgt grundsätzlich im Sinne einer angemessenen aktivierenden und nicht passivierenden Pflege.
- Pflegebedürftige, die an einer Halbseitenlähmung/ -schwächung leiden, erhalten geeignetes Geschirr. Dazu zählen etwa Besteck mit verstärkten Griffen, feststehende Teller mit Rand, Tellerrand-erhöhungen oder Schneidebretter mit Seitenbegrenzung.
- Wenn der Bewohner sehr langsam isst, werden Hilfsmittel, welche die Speisen warm halten, wie z.B. einen Warmhalteteller eingesetzt.
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| Pflegemaßnahmen
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Maßnahmen
- hygienische Händedesinfektion
- Auf korrekte Körperposition, zum Beispiel aufrechter Oberkörper, achten.
- störende Umgebungsfaktoren vermeiden, wie zum Beispiel Lärm
- auf Schutz der Kleidung des Bewohners achten
- Temperatur der Speisen und Getränke beachten
- Durch geeignete Hilfsmittel, wie zum Beispiel Wärmeplatte oder Warmhalteteller sicherstellen, dass die geeignete Speisen-temperatur für den Zeitraum der Nahrungsaufnahme sichergestellt ist.
- Stellen der Mahlzeit / des Getränks auf Augenhöhe bzw. für den Bewohner sichtbar
- mundgerechtes Zubereiten der Speisen vor den Augen des Bewohners
- Anreichen der Mahlzeit / des Getränks auf Augenhöhe des Bewohners
- Anreichen der Nahrung bzw. Flüssigkeit von vorne und zum Beispiel nicht von der Seite
- Tempo und Reihenfolge durch den Bewohner bestimmen lassen
- Förderung der Selbstständigkeit bei der Nahrung- und Flüssigkeitsaufnahme, z.B. durch Führen des Arms, verbale Anleitung, Impulsgabe
- Individuell passende Portionsmengen beachten
- Speisereste sind aus den Mundwinkeln oder von den Lippen zu entfernen
- Nach der Nahrungsaufnahme im Bett sind Speisereste und Krümel zu entfernen.
- Getränke anbieten, anreichen oder bereitstellen
- Bewohner und ggf. seine Bezugsperson bzw. Angehörigen zu der Nutzung von Hilfsmitteln beraten und anleiten
- beobachtete Auffälligkeiten (z.B. verminderte Verzehrmengen) oder Veränderungen (z.B. Schluckbeschwerden / -störungen, Nahrungsverweigerung) dokumentieren und den Hausarzt informieren
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