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Sturzprophylaxe

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Handbuch Qualitätsmanagement

Geltungsbereich: Pflege

Pflege

Kap. D.1.3.2

Expertenstandard Sturzprophylaxe




Zielsetzung: Jeder Bewohner mit einem erhöhten Sturzrisiko erhält eine Sturzprophylaxe, die Stürze weitgehend verhindert und Sturzfolgen minimiert.



Begründung: Stürze stellen insbesondere für ältere Menschen ein hohes Risiko dar. Sie gehen häufig mit schwerwiegenden Einschnitten in die bisherige Lebensführung einher, die von Wunden und Frakturen über Einschränkung des Bewegungsradius infolge verlorenen Vertrauens in die eigene Mobilität bis hin zur

Aufgabe einer selbstständigen Lebensführung reichen. Durch rechtzeitige Einschätzung der individuellen Risikofaktoren, eine systematische Sturzerfassung,

Information und Beratung von Patienten/ Bewohnern und Angehörigen sowie gemeinsame Maßnamenplanung und Durchführung kann eine sichere

Mobilität gefördert werden.



Stand: 1. Aktualisierung 2013



S1 - Die Pflegefachkraft verfügt über aktuelles Wissen zur Identifikation des Sturzrisikos. P1 - Die Pflegefachkraft identifiziert die personen-, medikamenten- und umgebungsbezogenen Risikofaktoren aller Bewohner mittels Initialassessment bzw. Differentialassessment:
  • bei Einzug
  • nach jedem stationären Krankenhausaufenthalt


Die Pflegefachkraft überprüft die Einschätzung des Sturzrisikos bei

  • nach jedem Sturz
  • Verschlechterung des Gesundheitszustandes
  • bei Veränderung der Pflegesituation
  • bei Veränderung der Medikamente


Die Pflegefachkraft leitet - wenn notwendig - Sofortmaßnahmen zur Sturzprophylaxe ein.

E1 - Eine aktuelle und systematische Erfassung des Sturzrisikos liegt vor.



Die Sofortmaßnahmen sind in der Maßnahmenplanung oder einer Fallbesprechung dokumentiert.

S2 - Die Pflegefachkraft verfügt über Beratungskompetenz bezüglich des Sturzrisikos und geeigneter Interventionen P2 - Die Pflegefachkraft informiert den Bewohner und seinen Angehörigen über das festgestellte Sturzrisiko und die individuell notwendigen Maßnahmen zur Sturzprophylaxe unter Verwendung des Informationsblattes „Information Sturzrisiko“ und ggf. anhand der Maßnahmenplanung. E2 Der Bewohner und seine Angehörigen kennen das individuelle Sturzrisiko sowie geeignete Maßnahmen zur Sturzprophylaxe.


Die Beratung und das Ergebnis der Beratung sind in der Maßnahmenplanung oder im Gesprächs-/Beratungsprotokoll dokumentiert.

S3 - Die Pflegefachkraft kennt geeignete Interventionen zur Vermeidung von Stürzen und zur Minimierung sturzbedingter Folgen. P3 - Die Pflegefachkraft entwickelt gemeinsam mit dem Bewohner und seinen Angehörigen sowie den beteiligten Berufsgruppen einen individuellen Maßnahmenplan:
  • dokumentiert das Ergebnis in der Maßnahmenplanung TF 2
E3 Ein individueller Maßnahmenplan zur Sturzprophylaxe liegt vor.


Die Dokumentation erfolgt in der Maßnahmenplanung.

S4a - Die Einrichtung ermöglicht zielgruppenspezifische Interventionsangebote und gewährleistet geeignete räumliche und technische Voraussetzungen sowie Hilfsmittel für eine sichere Mobilität.


Die Pflegefachkraft

S4b - ist zur Koordination der Interventionen autorisiert.

P4 - Die Pflegefachkraft gewährleistet in Absprache mit den beteiligten Berufsgruppen und dem Bewohner gezielte Interventionen auf der Grundlage des individuellen Maßnahmenplans wie folgt:


  • organisiert die Teilnahme des Bewohners/der Bewohnerin am Kraft- und

Balancetraining (Gruppenangebot)

  • sorgt für eine individuelle Umgebungsanpassung sowie für den Einsatz

geeigneter Hilfsmittel zur Sturzprophylaxe

E4 Interventionen, Hilfsmittel und Umgebung sind dem individuellen Sturzrisiko des Patienten/Bewohners angepasst und fördern eine sichere Mobilität.


Der Einsatz von Hilfsmitteln ist in der Maßnahmenplanung geplant.

S5Die Einrichtung stellt sicher, dass alle an der Versorgung des Bewohners Beteiligten über das vorliegende Sturzrisiko informiert werden. P5 - Die Pflegefachkraft informiert die an der Versorgung beteiligten Berufs- und Personengruppen über das Sturzrisiko des Bewohners und gibt Hinweise zum situativ angemessenen Umgang mit diesem wie folgt:
  • den Arzt schriftlich im Formular „Information an den Arzt“
  • das Krankenhaus anhand des Pflegeüberleitungsbogens
  • Krankengymnasten, Beschäftigungstherapeuten, Reinigungskräfte,

Krankentransport, ehrenamtliche und Einzelbetreuer sowie die Friseurin im Haus mündlich

E5 Den an der Versorgung beteiligten Berufs- und Personengruppen sind das individuelle Sturzrisiko und die jeweils notwendigen Maßnahmen zur Sturzprophylaxe bekannt.
Die Pflegefachkraft

S6a - ist zur individuellen Sturzerfassung und

-analyse befähigt.



Die Einrichtung

S6b - stellt die Ressourcen zur Auswertung und Analyse von Stürzen zur Verfügung.

P6 - Die Pflegefachkraft / der Pflegeassistent dokumentiert systematisch jeden Sturz im Formular Sturzereignisprotokoll.


Die Pflegefachkraft analysiert – ggf. mit anderen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen – Sturzereignisse anhand einer Fallbesprechung und überprüft die Einschätzung des Sturzrisikos mittels Differentialassessment.

Jeder Sturz wird in der Sturzstatistik erfasst.

E6 Jeder Sturz ist dokumentiert und analysiert. Jeder Sturz ist anhand eines Sturzprotokolls dokumentiert.

Die Sturzanalyse ist anhand der Fallbesprechung dokumentiert.


In der Einrichtung liegen Zahlen zu Häufigkeit, Umständen und Folgen von Stürzen vor - die Sturzstatistik ist geführt.


Freigabe GF Geprüft ZHL Bearbeiter Änderungsstand Datum Seite
Frau Busch Herr Sauder QMB 2.0 September 2018 Seite von 2