Expertenstandard akuter Schmerz
From
Handbuch Qualitätsmanagement
Geltungsbereich: Pflege
Pflege
Kap. D.1.3.5
Expertenstandard Schmerzmanagement bei akuten Schmerzen
Standardaussage: Jeder Patient/Bewohner mit akuten oder zu erwartenden Schmerzen erhält ein angemessenes Schmerzmanagement, das dem Entstehen von Schmerzen vorbeugt, sie auf ein erträgliches Maß reduziert oder beseitigt.
Begründung: Eine unzureichende Schmerzbehandlung kann für Patienten/Bewohner gravierende Folgen haben, z.B. psychische Beeinträchtigungen, Verzögerungen des Genesungsverlaufs oder Chronifizierung der Schmerzen. Durch eine rechtzeitige Schmerzeinschätzung, Schmerzbehandlung sowie Information, Anleitung und Schulung von Patienten/Bewohnern und ihren Angehörigen tragen Pflegefachkräfte maßgeblich dazu bei, Schmerzen und deren Auswirkungen zu kontrollieren bzw. zu verhindern.
Stand: 2011
| Strukturkriterien | Prozesskriterien | Ergebniskriterien |
| S1a - Die Pflegefachkraft verfügt über aktuelles Wissen zu systematischen Schmerz-einschätzung.
S1b - Die Einrichtung stellt aktuelle zielgruppenspezifische Einschätzungs-instrumente und Dokumentationsmaterialien zur Verfügung. |
P1 - Die Pflegefachkraft
|
E1 - Eine aktuelle, systematische und zielgruppenspezifische Schmerzeinschätzung und Verlaufskontrolle liegt vor. |
| S2a - Die Pflegefachkraft verfügt über aktuelles Wissen zur medikamentösen Schmerzbehandlung.
S2b - Die Einrichtung verfügt über eine interprofessionell geltende Verfahrensregelung zur medikamentösen Schmerzbehandlung. |
P2 - Die Pflegefachkraft
|
E2 - Der Bewohner ist schmerzfrei bzw. hat Schmerzen von nicht mehr als 3/10 in Ruhe bzw. 5/10 unter Belastung oder Bewegung analog der Numerischen Rangskala (NRS). |
| S3 - Die Pflegefachkraft verfügt über aktuelles Wissen zu schmerzmittelbedingten Nebenwirkungen, deren Prophylaxen und Behandlungsmöglichkeiten. | P3 - Die Pflegefachkraft erfasst und dokumentiert schmerzmittelbedingte Nebenwirkungen und führt in Absprache mit dem zuständigen Arzt Maßnahmen zu ihrer Prophylaxe und Behandlung durch. | E3 - Eine aktuelle Dokumentation schmerzmittelbedingter Neben-wirkungen liegt vor.
Schmerzmittelbedingte Neben-wirkungen wurden verhindert bzw. erfolgreich behandelt. |
| S4a - Die Pflegefachkraft verfügt über zielgruppenspezifisches, aktuelles Wissen zu nicht-medikamentösen Maßnahmen der Schmerzlinderung sowie deren möglichen Kontraindikationen.
S4b - Die Einrichtung stellt sicher, dass nicht-medikamentöse Maßnahmen umgesetzt werden können. |
P4 - Die Pflegefachkraft bietet in Absprache mit den beteiligten Berufsgruppen dem Bewohner und seinen Angehörigen als Ergänzung zur medikamentösen Schmerztherapie nicht-medikamentöse Maßnahmen an und überprüft ihre Wirkung. | E4 - Die angewandten Maßnahmen haben sich positiv auf die Schmerzsituation oder die Eigenaktivität des Bewohners ausgewirkt. |
| S5a - Die Pflegefachkraft verfügt über die notwendigen Schulungskompetenzen in Bezug auf Schmerzen und schmerzbedingte Probleme für Bewohner und Angehörige.
S5b - Die Einrichtung stellt die erforderlichen Informations-, Anleitungs- und Schulungsunterlagen zur Verfügung.
|
P5 - Die Pflegefachkraft gewährleistet eine zielgruppenspezifische Information, Anleitung und Schulung für den Bewohner und seine Angehörigen. | E 5 - Der Bewohner und ggf. seine Angehörigen sind über die Bedeutung systematischer Schmerzeinschätzung informiert, können Schmerzen mitteilen und sind befähigt, situationsgerechte Maßnahmen zu ihrer Beeinflussung anzuwenden. |
| Freigabe GF | Geprüft ZHL | Bearbeiter | Version | Datum | Seite |
| Frau Busch | Herr Sauder | QMB | 2.0 | April 2018 | Seite von 2 |