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Dekubitusprophylaxe

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Handbuch Qualitätsmanagement

Geltungsbereich: Pflege

Pflege

Kap. D.1.3.1

Expertenstandard Dekubitusprophylaxe



Zielsetzung: Jeder dekubitusgefährdete Bewohner erhält eine Prophylaxe, die die Entstehung eines Dekubitus verhindert.



Begründung: Ein Dekubitus gehört zu den gravierenden Gesundheitsproblemen pflegebedürftiger Patienten/Bewohner. Das vorhandene Wissen zeigt, dass ein Dekubitus weitgehend verhindert werden kann. Ausnahmen können in pflegerisch oder medizinisch notwendigen Prioritätensetzungen, im Gesundheitszustand oder in der selbstbestimmten, informierten Entscheidung des Patienten/Bewohners begründet sein. Von herausragender Bedeutung für eine erfolgreiche Prophylaxe ist, dass das Pflegefachpersonal die systematische Risikoeinschätzung, Information, Schulung und Beratung von Patient/Bewohner und ggf. seinen Angehörigen, Bewegungsförderung, Druckentlastung und -verteilung sowie die Kontinuität und Evaluation prophylaktischer Maßnahmen gewährleistet.



Stand: 2. Aktualisierung 2017



Struktur

Prozess

Ergebnis

Die Pflegefachkraft

S1 - verfügt über aktuelles Wissen zur Dekubitusentstehung sowie über die Kompetenz das Dekubitusrisiko einzuschätzen.



Der Pflegeassistent verfügt über aktuelles Wissen zur Dekubitusentstehung.



Die Einrichtung stellt den Pflegenden die Zeitschriften „Altenpflege“, zur Verfügung und gewährleistet die Möglichkeit zur Fortbildung

Die Pflegefachkraft

P1 - schätzt das Dekubitusrisiko aller Bewohner mittels Initial- und Differentialassessment ein wie folgt:

bei Einzug des Bewohners innerhalb von 24h



Die Pflegefachkraft wiederholt die Einschätzung wie folgt:

• im Rahmen der Evaluation der Maßnahmenplanung

• nach jedem Krankenhausaufenthalt

• innerhalb von 3 Tagen bei Verschlechterung der Mobilität/Aktivität sowie • bei Einwirkung von externen Faktoren (z.B. Sonden-, Katheterneuanlage),

die zur erhöhten oder verlängerten Einwirkung von Druck oder Scherkräften

führen.

• beurteilt den Hautzustand, sowie den allgemeinen Gesundheitszustand des

Bewohners



E1 - eine aktuelle, systematische Einschätzung des individuellen Dekubitusrisikos liegt vor.



Das Ergebnis dieser Einschätzung findet sich in der SIS TF 2 wider.

Die Pflegefachkraft

S2a – verfügt über die Planungs- und Steuerungskompetenz zur Dekubitusprophylaxe



Die Einrichtung

S2b - verfügt über eine Verfahrensregelung zur Dekubitusprophylaxe (s. P2)




Die Einrichtung gewährleistet die Informationsweitergabe über die Dekubitusgefährdung an folgende externe Beteiligte:

• Ärzte

• Krankengymnasten

• Krankentransportern & Krankenhaus

• Beschäftigungstherapeuten

Die Pflegefachkraft

P2 – plant individuell mit dem dekubitusgefährdeten Bewohner und ggf. seinen Angehörigen Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe und informiert die an der Versorgung Beteiligten über das Dekubitusrisiko und die Notwendigkeit der kontinuierlichen Fortführung von Interventionen.



Die Pflegefachkraft informiert die an der Versorgung des dekubitusgefährdeten Bewohners Beteiligten über die Notwendigkeit der kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen wie folgt:

• informiert den Arzt mündlich im Rahmen der Visite / des Hausbesuchs bzw.

schriftlich per Fax bei Vorliegen eines druckbedingten Hautschadens

• dokumentiert bei Verlegungen ins Krankenhaus im Pflegeüberleit-

bogen das Risiko sowie den aktuellen Hautzustand des Bewohners

• informiert die Krankentransporter mündlich über die Dekubitusgefährdung



E2 – Die Dekubitusgefährdung und die notwendigen Maßnahmen sind allen an der Versorgung des Bewohners Beteiligten bekannt und werden kontinuierlich fortgeführt.

Die Pflegefachkraft

S3a – verfügt über Fähigkeiten zur Information, Schulung und Beratung des Bewohners und ggf. seiner Angehörigen zur Förderung der Bewegung des Bewohners, zur Hautbeobachtung, zu druckentlastenden Maßnahmen und zum Umgang mit druckverteilenden und -entlastenden

Hilfsmitteln



Die Einrichtung

S3b – stellt das erforderliche Informations- und Schulungsmaterial zur Verfügung.

Die Pflegefachkraft

P3 – erläutert dem Bewohner und ggf. seinen Angehörigen die Dekubitusgefährdung und die Durchführung von prophylaktischen Maßnahmen und deren Evaluation mithilfe des Informationsblatts „Information Dekubitusrisiko“ und ggf. anhand der Maßnahmenplanung.



Das Beratungsgespräch wird von der Pflegefachkraft in der SIS, der Maßnahmenplanung oder einem Gesprächs-/Beratungsprotokoll dokumentiert.



E3 – Der Bewohner und ggf. seine Angehörigen kennen die Dekubitusgefahr sowie die geplanten Maßnahmen und wirken auf der Basis ihrer Möglichkeiten an deren Umsetzung mit.



Die durchgeführte Beratung ist dokumentiert in der SIS TF 2, der Maßnahmenplanung oder einem Gesprächs-/ Beratungsprotokoll. Möchte der Bewohner / Angehörige keine Beratung, wird dies in der SIS in TF 2 festgehalten.

Die Pflegefachkraft

S4 – verfügt über Wissen zu druckentlastenden und die Eigenbewegung fördernden Maßnahmen und beherrscht haut- und gewebeschonende Bewegungs-, Positionierungs- und Transfertechniken.



Die Pflegefachkraft beherrscht haut- und gewebeschonende Bewegungs-, Lagerungs- und Transfertechniken.




Die Pflegeassistenten werden hierzu gezielt angeleitet und mittels Delegationsschema überprüft.

Folgende Hilfsmittel sind immer zugänglich:

• Lifter zum Transfer

• Lagerungskissen

Die Pflegefachkraft

P4 – fördert soweit wie möglich die Eigenbewegung des Bewohners.

Sind Eigenbewegungen nicht oder nicht ausreichend möglich, gewährleistet die Pflegefachkraft auf Basis einer individuellen Bewegungsförderungsplanung sofortige Druckentlastung durch haut- und gewebeschonende Bewegung des Bewohners und die vollständige Druckentlastung (Freilage) gefährdeter Körperstellen, wie folgt:

• 30° Lagerung (schiefe Ebene als Ergänzung)

• Mikrolagerung/Bewegung unter Förderung der Eigenbewegung des

Bewohners

• führt scherkräftearme Transfers durch

• benutzt Hilfsmittel

• führt individuell abgestimmte Lageveränderungen durch (unter

Berücksichtigung von subjektiven Äußerungen des Bewohners bezüglich

Schmerz und Unbequemlichkeit)

• bestimmt das individuelle Lagerungsintervall (anhand des Fingertests,

beginnend mit einer 2-stdl. Lagerung) sowie Mobilisationszeiten

• dokumentiert die ermittelten Lagerungs- und Bewegungszeiten im

Bewegungsprotokoll



E4 – Die Eigenbewegung des Bewohners ist gefördert und gefährdete Körperstellen sind entlastet.



Ein individueller Bewegungsplan / Bewegungsprotokoll liegen vor.



Die Maßnahmen sind in der Maßnahmenplanung erfasst.



Die Ergebnisse des Fingertests sind im Bewegungsprotokoll dokumentiert.

Die Pflegfachkraft

S5a – verfügt über die Kompetenz, die Notwendigkeit und die Eignung druckverteilender und -entlastender Hilfsmittel zu beurteilen und diese zielgerichtet einzusetzen.



Die Einrichtung

S5b – stellt sicher, dass dem Risiko des Bewohners entsprechende Wechseldruck- und Weichlagerungssysteme unverzüglich zugänglich sind, folgende Hilfsmittel sind sofort zugänglich:

• Weichlagerungsmatratze

• Gelkissen

• Weichlagerungskissen

• ggf. Wechseldruckmatratze

Die Pflegefachkraft

P5 – wendet zusätzlich zu druckentlastenden Maßnahmen geeignete druckverteilende und -entlastende Hilfsmittel an, wenn der Zustand des Bewohners eine ausreichende Bewegungsförderung nicht zulässt.



Nach der Risikoeinschätzung anhand des Initial- bzw. ' Differentialassessments erfolgt ein individuell auf den Bewohner abgestimmter Einsatz von Hilfsmitteln.



Auf Antidekubitusmatratzen werden grundsätzlich keine Inkontinenzunterlagen genutzt.



E5 – Der Bewohner befindet sich unverzüglich auf einem für ihn geeigneten druckverteilenden und -entlastenden Hilfsmittel.



Die Begründung für die Verwendung von Inkontinenzunterlagen ist ggf. in der Maßnahmenplanung dokumentiert.

Die Pflegefachkraft

S6 – verfügt über die Kompetenz, die Effektivität der prophylaktischen Maßnahmen zu beurteilen.



Die Einrichtung

S6b – stellt Ressourcen zur Erfassung von Dekubitus sowie zur Bewertung der Dekubituspro- phylaxe zur Verfügung mittels Dekubitusstatistik.

Die Pflegefachkraft

P6 – begutachtet den Hautzustand des gefährdeten Bewohners in mindestens 1x täglich.



Der Pflegeassistent meldet Hautveränderungen an druckgefährdeten Körperstellen unverzüglich der Pflegefachkraft.



Das Auftreten eines Dekubitus wird in der Dekubitusstatistik erfasst.



E6a – Der Bewohner hat keinen Dekubitus.



E6b – In der Einrichtung liegen Zahlen zur Dekubitushäufigkeit sowie zur Wirksamkeit der Dekubitusprophylaxe vor – die Dekubitusstatistik wird geführt.


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Frau Busch Herr Sauder QMB 2.0 September 2018 Seite von 3