VA Vorgehen nach Sturzereignis
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Handbuch Qualitätsmanagement
Geltungsbereich: Pflege
Pflege
Kap. D.1.3.2
Vorgehen nach Sturzereignis
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Ziel
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Definition In Anlehnung an den Expertenstandard Sturzprophylaxe wird ein Sturz wie folgt definiert: „Ein Sturz ist jedes Ereignis, in dessen Folge eine Person unbeabsichtigt auf dem Boden oder auf einer tieferen Ebene zu liegen (bzw. zu sitzen) kommt.“ |
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Allgemeines
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Verantwortlich
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Maßnahmen
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Die Auswertung der Sturzereignisse der Einrichtung erfolgt 1x pro Quartal im Rahmen der monatlichen Leitungsbesprechung – im Fokus der Auswertung stehen:
Das Sturzereigniscontrolling erfolgt über eine von der Stabstelle Qualitätsmanagement zentral verwaltete Statistik, die für die jeweilige Einrichtung von der Pflegedienstleitung gepflegt wird und 1x pro Quartal aktualisiert wird. Die Auswertungen der Statistiken werden quartalsweise der Geschäftsführung zur Verfügung gestellt sowie von der Stabstelle Qualitätsmanagement in den zentralen Qualitätszirkeln thematisiert.
Der Träger hat eine Haftpflichtversicherung, die über das Vorliegen eines Personenschadens informiert werden muss. Bitte an die Einrichtungsleitung eine Kopie des Sturzprotokolls übergeben.
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Dokumentation
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Literatur
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| Freigabe GF | Geprüft ZHL | Bearbeiter | Version | Datum | Seite |
| Frau Busch | Herr Sauder | QMB | 2.0 | September 2018 | Seite von 2 |