Kundenbezogene Informationsweitergabe
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Ziel Ziel einer Fallbesprechung im Sinne dieser Verfahrensanweisung ist es, zeitnah den Pflegeprozess als Lösung auf eine konkrete pflegerische Problemstellung bei einem Bewohner zu führen. Damit werden folgende Unterziele verfolgt:
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Definition Fallbesprechungen werden im Mindesten bei folgenden pflegerischen Problemstellungen eines Bewohners geführt: 1. Gewichtsabnahme: Der Bewohner hat eine unbeabsichtigte relevante Gewichtsabnahme (= mehr als 5% in 1-3 Monaten und/ oder mehr als 10% in 6 Monaten) 2. Sturz: Der Bewohner ist gestürzt (Hinweis: nicht nach jedem Sturz, sondern nur wenn neue Informationen zu Sturzursache ? sturzprophylaktischen Maßnahmen) 3. Dekubitus: Der Bewohner hat einen Dekubitus einrichtungsintern erlitten. 4. Wunden: Der Bewohner hat eine akute Wunde, die nach 7 Tagen keine Heilungstendenz zeigt. 5. Ablehnendes Verhalten / Verhaltensauffälligkeiten: Der Bewohner lehnt zur Gesunderhaltung notwendige pflegerische Interventionen ab. Der Bewohner zeigt Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Lautieren, herausforderndes Verhalten) |
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Verantwortlich
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Allgemeines
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Durchführung
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Dokumentation
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Literatur
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Freigabe GF |
Geprüft ZHL |
Bearbeiter |
Version |
Datum |
Seite |
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Frau Busch |
Herr Sauder |
QMB |
2.0 |
September 2018 |
Seite 2 von 2 |
