|
Ziel
Ziel einer Fallbesprechung im Sinne dieser Verfahrensanweisung ist es, zeitnah den Pflegeprozess als Lösung auf eine konkrete pflegerische Problemstellung bei einem Bewohner zu führen. Damit werden folgende Unterziele verfolgt:
- Die pflegerische Problemstellung bei einem Bewohner (z.B. Gewichtsabnahme, Sturz, Wunde etc.) wurde zeitnah und nachvollziehbar erkannt.
- Der pflegerischen Problemstellung wurde zeitnah durch geeignete Pflegeziele und Pflege-maßnahmen begegnet.
- Es ist gewährleistet, dass alle Pflegefachkräfte über die Problemstellung und Pflegemaß-nahmen informiert sind.
|
|
DefinitionFallbesprechungen werden im Mindesten bei folgenden pflegerischen Problemstellungen eines Bewohners geführt:
- Gewichtsabnahme: Der Bewohner hat eine unbeabsichtigte relevante Gewichtsabnahme (= mehr als 5% in 1-3 Monaten und/ oder mehr als 10% in 6 Monaten)
- Sturz: Der Bewohner ist gestürzt (Hinweis: nicht nach jedem Sturz, sondern nur wenn neue Informationen zu Sturzursache ? sturzprophylaktischen Maßnahmen)
- Dekubitus: Der Bewohner hat einen Dekubitus einrichtungsintern erlitten.
- Wunden: Der Bewohner hat eine akute Wunde, die nach 7 Tagen keine Heilungstendenz zeigt.
- Ablehnendes Verhalten / Verhaltensauffälligkeiten: Der Bewohner lehnt zur Gesunderhaltung notwendige pflegerische Interventionen ab. Der Bewohner zeigt Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Lautieren, herausforderndes Verhalten)
|
|
Verantwortlich
- Pflegefachkraft
- Wohnbereichsleitung
|
|
Allgemeines
- An der Fallbesprechungen nehmen mind. 2 Pflegekräfte teil, die den Bewohner regelmäßig betreuen
- Es können – je nach Problemlage – auch Mitarbeiter anderer Bereiche hinzugezogen werden (z.B. Sozialer Dienst, Hauswirtschaft, Therapeuten) und ggf. Externe (z.B. Arzt)
- Fallbesprechungen müssen grundsätzlich nach spätestens 4 Wochen evaluiert werden. Verantwortlich dafür ist die zuständige Bezugspflegefachkraft.
- Wenn nach Ablauf des Evaluationszeitraumes das Pflegeproblem weiterhin besteht, wird es im Rahmen der Evaluation in die Pflegeplanung aufgenommen.
|
|
Durchführung
- Das aufgetretene Pflegeproblem wird benannt
- Gemeinsam legen die Teilnehmer realistische, konkrete und messbare Ziele fest
- Es werden Ideen, Vorschläge und Lösungswege diskutiert, welche die Situation des Bewohners verbessern können
- Die Teilnehmer planen die Maßnahmen, mit denen die Ziele erreicht werden können
- Ein Termin zur Evaluation der Ergebnisse wird festgelegt (spätestens nach vier Wochen)
- Der Inhalt der Fallbesprechung ist von den nichtanwesenden Pflegefachkräften zur Kenntnis zu nehmen
- Die Kenntnisnahme des Fallbesprechungsprotokolls durch Pflegehilfskräfte ist sicherzustellen
- Im Rahmen der Evaluation entscheidet die Pflegefachkraft, ob das Problem aufgearbeitet ist oder ob die Maßnahmenplanung angepasst werden muss.
|
|
Dokumentation
- Fallbesprechungsprotokoll (DAN touch)
|
|
Literatur
- Qualitätsprüfungs-Richtlinie (Stand: 17.01.2014)
- BMG (Hrsg.) (2014): Abschlussbericht „Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation“
|