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Bewohnervertretung

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Ziel

  • Ziel der Bewohnervertretung ist es, den Heimbewohnern Gelegenheit zu geben, an der Gestaltung ihrer persönlichen Lebensverhältnisse mitzuwirken.
  • Dazu gehören insbesondere
    • Speiseplangestaltung
    • Planung von Festen und Feiern
    • Mitsprache bei baulichen Veränderungen
    • Zustimmung zu Heimkostenerhöhung
    • Information zu allen wesentlichen Belangen des Heimbetriebs
  • weiteres Ziel der Bewohnervertretung ist es, Bindeglied zwischen Bewohnern und Träger zu sein.

DefinitionDie Bewohnervertretung ist das zentrale Mitwirkungsgremium im Heim. Er besteht aus 5 Mitgliedern, die unter sich einen Vorsitzenden wählen. Bei Verhinderung oder Ausscheiden eines Mitglieds steht gewählter Ersatz zur Verfügung. Können keine Heimbewohner gewonnen werden (z. B. durch zu hohen Anteil an gebrechlichen Bewohnern), wird deren Aufgabe durch einen Bewohnerfürsprecher wahrgenommen, der zu gegebener Zeit durch Angehörigen- und Bewohnerversammlung vorgeschlagen wird.

Verantwortlich

  • Zentrale Heimleitung

Allgemeines

  • Bewohnervertretungswahlen finden regelmäßig alle zwei Jahre statt
  • die Wahlen gewährleisten eine Bewohnervertretung, die die Interessen der Bewohner vertreten kann
  • Bewohnervertretungssitzungen finden i.d.R. im monatlichen Turnus statt
  • in den Sitzungen wird gewährleistet, dass der Beirat von der zentralen Heimleitung über wesentliche Angelegenheiten informiert wird und an den Entscheidungen der Leitung oder des Trägers beteiligt wird

Durchführung

  • Der (Heim-) Träger gewährt alle erforderlichen Hilfen zur Durchführung der Wahl; er stellt Räumlichkeiten, Material und Bewirtung zur Verfügung; er motiviert die Heimbewohner zu kandidieren; er hilft bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl.
  • Der Träger stellt sicher, dass die Sitzungen protokolliert und die Niederschrift den Heimbewohnern in geeigneter Form zugänglich gemacht wird.
  • Die Einrichtung stellt der Bewohnervertretung ein jährliches Budget von mind. 500,00 Euro zur Verfügung. Schreibmaterial und Bedarf an Schulungsmaterialien werden ebenfalls von der Einrichtung zur Verfügung gestellt.
  • Die Bewohnervertretung wird über jeden Neueinzug eines Bewohners informiert, um aktiv Kontakt aufnehmen und ebenfalls Unterstützung bei der Teilhabe am Leben in der Einrichtung anbieten zu können.
  • Festgelegte Sprechzeiten bzw. Besuche bei den Bewohnern finden statt. Die Bewohnervertretung verfügt über eine eigene Infotafel.
  • Fester Ansprechpartner für die Bewohnervertretungen ist der zentrale soziale Dienst und die zentrale Heimleitung
  • Bewohnerversammlungen finden jährlich statt und werden im Jahresbericht dokumentiert.

Dokumentation

  • Protokoll über Heimbeiratssitzung

Literatur

  • LWTG, Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe, letzte Änderung 16.02.2016