Stellenbeschreibung Wohnbereichsleitung
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Handbuch Qualitätsmanagement
Geltungsbereich: Pflege |
Pflege
D.1.14.6 |
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Stellenbeschreibung Wohnbereichsleitung |
1. Stellenbezeichnung
Wohnbereichsleitung / Qualitätsbeauftragte / r
2. Stelleninhaber
„Name“ der Stelleninhaberin einfügen
3. Stellvertretung
Die Wohnbereichsleitungen vertreten sich untereinander
4. Vorgesetzte Stelle
Pflegedienstleitung
5. Nachgeordnete Stelle
Alle im Pflege- und dezentralen Sozialdienst tätigen Mitarbeiter des Wohnbereiches
6. Zusätzliche Weisungsbefugnis
- entfällt -
7. Ziele der Stelle
- Sichern der Lebenszufriedenheit der Bewohner durch individuelle, ganzheitliche und aktivierende Pflege und Betreuung
- Gestalten und Durchführen einer Organisationsstruktur, die es allen Mitarbeitern ermöglicht, die Ziele der Einrichtung mitzutragen und mitzuverwirklichen
- Sichern und Fördern einer optimalen Arbeitszufriedenheit im Rahmen des vom Träger definierten Führungssystems
- Qualifizieren der Mitarbeiter, fachlich und methodisch, für die ihnen gestellten Aufgaben
- Sichern der Arbeitszufriedenheit im pflegerischen / betreuerischen Team durch wertschätzenden Umgang mit den Mitarbeiten, zweckmäßige Personaleinsatzplanung und Arbeitsablaufgestaltung
- Beachten von arbeitsrechtlichen Richtlinien, der tariflichen Rahmenvereinbarungen und der trägerspezifischen Besonderheiten
- Überwachen bedarfsgerechter Mittelbeschaffung und Mittelverwendung im Wohnbereich
- Mitwirkung bei der Umsetzung der Qualitätspolitik des Trägers
- Mitarbeit bei der Sicherung und kontinuierlichen Weiterentwicklung des Qualitätsmanagement – Systems
- Bewusstseinsbildung bei allen Mitarbeitern in Bezug auf die Mitverantwortung für das Qualitätsmanagement
8. Tätigkeitsfelder / Aufgaben der Stelleninhaberin
Kompetenzstufe A: Vollumfängliche Kompetenz für Entscheidung und Ausführung
Kompetenzstufe B: Entscheidung und Ausführung mit gleichzeitiger oder nachträglicher Meldung an den Vorgesetzten
Kompetenzstufe C: Zuerst zum Entscheid dem direkten Vorgesetzten unterbreiten und dann ausführen
Kompetenzstufe D: Recht auf Antrag und Mitsprache; keine Entscheidungskompetenz
8.1. Bewohnerbezogene Aufgaben
A: Umsetzen der Pflegeprozessdokumentation und des Riskmanagements
C: Umsetzen einer Pflegeorganisation, z.B. Einsatz von Pflegemodellen (Funktions- und Gruppenpflege, aktivierende Pflege u.a.m.)
A: Umsetzen der Pflegestandards, Richtlinien, Leitlinien
C: Einleiten von Verbesserungsmaßnahmen und Qualitätssicherungsmaßnahmen
A: Beraten der Bewohner und Angehörigen / Betreuer
A: Einleiten und Überwachen von richterlichen Maßnahmen, z.B. Betreuerbestellung, freiheitseinschränkende Maßnahmen usw.
A: Überwachen der pflegerischen Hilfsmittelversorgung für die Bewohner
B: Pflegestufenmanagement gemäß QMH
C: Belegungsmanagement
A: Riskmanagement
C: Schaffen einer den Bedürfnissen des Bewohners angepassten „Wohnatmosphäre“ in Kooperation mit der Pflegedienstleitung und den Mitarbeitern des Pflegedienstbereiches und allen anderen an der Pflege beteiligten Personen
A: Überwachen, Kontrollieren, fachgerechter, individueller Grund - und Behandlungspflege und der Betreuung. Mitwirken bei der Erbringung von Pflegequalität
A: Bei Bedarf, Begleiten bei der ärztlichen Visite, einschließlich Dokumentation
8.2. Mitarbeiterbezogene Aufgaben
Bereitstellen von Pflegepersonal und Personaleinsatz
A: eruieren des Personalbedarfs - und Personaleinsatzplanung
D: Einstellen und Entlassen der Mitarbeiter im Pflegedienstbereich
A: Beratung der zu Pflegenden und / oder der zu betreuenden BewohnerInnen innerhalb des Wohnbereiches
Aus-, Fort- und Weiterbildung des pflegerischen Personals
D: Bereitstellen einer angemessenen Zahl von Ausbildungsplätzen für Schüler der Altenpflege und der Altenpflegehilfe
B: Koordination und Sicherung von Anleitung und Einsatz von Auszubildenden
B: Kooperieren mit den Ausbildungsstellen der beschäftigten Schüler und Praktikanten
C: Entgegennehmen und Weiterleiten von Fort- und Weiterbildungswünschen
A: Gewährleisten einer Arbeitsablauforganisation, die eine optimale Pflege gemäß der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse sichert
A: Anleiten, Beraten und Unterstützen der nachgeordneten Mitarbeiter
A: Einführen und Einarbeiten neuer Mitarbeiter gemäß dem Mitarbeitereinarbeitungskonzept
Beurteilen von Mitarbeitern
D: Vorbereiten von einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnissen
B: Durchführen von Beurteilungs - und Bewertungsgesprächen in Kooperation mit anderen mitwirkenden Stellen, z.B. den Praxisanleitern
A: Einbringen von Beförderungsvorschlägen bei der Pflegedienstleitung
C: Ermahnen, mündlich und schriftlich, bei Fehlverhalten von Mitarbeitern
D: anregen von schriftlicher Abmahnung bei Fehlverhalten von Mitarbeitern (Ausführung durch GF)
Allgemeine Fürsorgepflichten
A: Überwachen und Einhalten arbeits - und tarifrechtlicher Bestimmungen
A: Überwachen und Einhalten von Gesundheits - und Arbeitsschutzbestimmungen sowie von Unfallverhütungsvorschriften
A: Sichern der Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter durch das schaffen optimaler Arbeitsbedingungen, Motivieren der Mitarbeiter und vertreten ihrer Interessen gegenüber der Pflegedienstleitung sowie gegenüber anderen Leistungsbereichen der Einrichtung
Informieren des Pflegepersonals
A: Informieren der Mitarbeiter über Entscheidungen, Maßnahmen und Pläne der Leitung des Hauses
A: Informieren der Mitarbeiter über Neuheiten von Messen und Fachausstellungen
A: Veranlassen und Durchführen von protokollierten Teambesprechungen
8.3 Betriebsbezogene Aufgaben
C: Erarbeiten, sichern und umsetzen der Pflegephilosophie
A: Planen, Entwickeln, Koordinieren und Kontrollieren von Abläufen im Wohnbereich
C: Gestalten von Abläufen in anderen Bereichen, soweit sie unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe im Wohnbereich haben
A: Überwachen der Mitarbeiter betreffenden arbeits - und tarifrechtlichen Bestimmungen im Wohnbereich (Arbeitszeiten, Krankmeldungen, Wechselschichtzulagen, Zeitzuschläge usw.)
D: Mitwirken bei der konzeptionellen Arbeit des Heimträgers, z.B. beim Planen der baulichen oder allgemeinen betrieblichen Fortentwicklung
A: Überwachen der wirtschaftlichen Mittelverwendung im Wohnbereich
A: Vertreten der Interessen und Repräsentieren des Wohnbereichs in Sitzungen und in der Öffentlichkeit
A: Feststellen des Verpflegungsbedarfs im Wohnbereich
A: Überwachen des Prozesses „Umgang mit Medikamenten“ gemäß QMH
A: Koordinieren der Zusammenarbeit mit anderen Leistungsbereichen (z.B. Terminabsprachen mit Diagnostik- und Therapiebereichen) innerhalb und außerhalb der Einrichtung
A: Anfordern von Arbeitsmitteln für den Wohnbereich
A: Melden von Reparaturen und Schäden im Wohnbereich
A: Mitwirkung und Überwachung bei der Festlegung und Umsetztung der Qualitätspolitik und Qualitätsziele des Trägers
C: Mitwirken bei Audits, Kunden – und Mitarbeiterbefragung
B: Beschwerdemanagement und Verbesserungswesen (Qualitätsverbesserung)
B: Organisation und fachliche, sowie methodische Begleitung von internen Qualitätszirkeln
A: Sicherstellung der Umsetzung von Maßnahmen zur Erreichung der festgelegten Qualitätsziele
A: Überprüfen der durchgeführten Maßnahmen zur Qualitätssicherung
A: Teilnahme bei Qualitätsprüfungen (u.a MDK, Heimaufsicht)
9. Kommunikationsbild
Im Hinblick auf die genannten Ziele unterhält der Stelleninhaber disziplinäre und interdisziplinäre Beziehungen
- zum Heimträger
- zur Heimleitung
- zum Pflegepersonal sämtlicher Wohnbereiche
- zu den Bewohnern
- zu den Angehörigen der Bewohner
- zu Betreuern der Bewohner
- zu Ehrenamtlichen
- zu den Interessenvertretungen der Bewohner und Mitarbeiter
- zu den behandelnden Ärzten
- zu den Ausbildungsstätten der Schüler und Praktikanten sowie zu den Stellen der Fort- und Weiterbildung für das pflegerische Personal
- zur Küchenleitung
- zur Verwaltung
- zu den Seelsorgern
- zu externen Stellen (z.B. Sozialamt, Krankenhaus, Sozialstationen, Krankenkassen, Pflegekassen, Dienstleistungsunternehmen, Lieferanten usw.)
10. Anforderungsprofil
- Exam. Pflegefachkraft
- Qualifizierte Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung
- Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der Altenhilfe / Sozial – und Gesundheitswesen
- Grundkenntnisse in Windows / Word / Excel
- Eine Führungspersönlichkeit mit fachlicher und sozialer Kompetenz
- Positive Einstellung zur christlichen Kirche
- Bejahung des Leitbildes
Weitere Regelungen
Diese Stellenbeschreibung ist Ausgangspunkt und Grundlage der Mitarbeitergespräche.
Die Stellenbeschreibung kann jederzeit den betrieblichen und persönlichen Gegebenheiten angepasst, bzw. modifiziert werden. Sie ist Anlage des Dienstvertrages.
Im Bedarfsfall müssen zusätzliche bzw. andere Aufgaben oder Einzelaufträge übernommen werden, dies beinhaltet auch Wochenend- und Nachtdienste.
Der Stelleninhaber unterliegt der Schweigepflicht.
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Freigabe/ GF |
Geprüft/ QMB |
Bearbeiter |
Version |
Datum |
Seite |
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Frau Busch |
Herr Sauder |
QMB |
QMH 2.3 |
April 2019 |
Seite 6 von 6 |
