Stellenbeschreibung Ass.PDL-Praxisanleitung
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Handbuch Qualitätsmanagement
Geltungsbereich: Pflege |
Pflege
D.1.14.18 |
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Stellenbeschreibung Assistentin der Pflegedienstleitung Praxisanleitung |
1. Stellenbezeichnung
Assistentin der Pflegedienstleitung
Praxisanleitung (s. Stellenbeschreibung Fachkraft)
2. Stelleninhaber
Manuela Weigand
3. Stellvertretung
Andere Praxisanleiter
4. Vorgesetzte Stelle
Pflegedienstleitung
5. Ziele der Stelle
Die Durchführung der Praxisanleitung, s. Stellenbeschreibung Fachkraft (Mentor).
Unterstützung der Pflegedienstleitung
6. Tätigkeitsfelder / Aufgaben der Stelleninhaberin
Praxisanleitung:
- Beratung, Anleitung und Begleitung von Auszubildenden nach Vorgabe der PDL
- Prüfungsvorbereitung
- Kommunikation und Austausch mit den Fachschulen
- Planung und Begleitung bei bewertenden Besuchen und Prüfungen
- Dokumentation und Nachvereitung der Praxisanleitertätigkeit
Assistentin der Pflegedienstleitung:
- Mitwirkung bei der Sicherstellung und Gewährleistung einer hohen Pflegequalität unter Einhaltung aller gesetzlicher Vorgaben und Expertenstandards
- Unterstützung bei der Weiterentwicklung von Konzepten, Methoden und Leitlinien zur Verbesserung der Ergebnisqualität in der Pflege
- Regelmäßige Evaluation der Pflegedokumentation
- Umsetzung der neuen QPR, der Qualitätsindikatoren und der variablen Kriterien
- Unterstützung und Optimierung von Prozessabläufen und Schnittstellen
- Mithilfe im organisatorischen Tagesgeschäft der PDL
7. Befugnisse / Kompetenzen
- Selbstständige Ausführung der übertragenen Aufgaben
- Auskunftsbefugnis
8. Anforderungsprofil
Fachkraft im Gesundheitswesen
Weitere Regelungen
Diese Stellenbeschreibung ist Ausgangspunkt und Grundlage der Mitarbeitergespräche. Die Stellenbeschreibung kann jederzeit den betrieblichen und persönlichen Gegebenheiten angepasst, bzw. modifiziert werden. Sie ist Anlage des Dienstvertrages.
Im Bedarfsfall müssen zusätzliche bzw. andere Aufgaben oder Einzelaufträge übernommen werden.
Der Stelleninhaber ist dem Berufsgeheimnis gemäß §§ 4 und 5 der Arbeits- und Vertragsrichtlinien verpflichtet. Die Annahme von Geld und Geschenken ist nach dem Heimgesetz gemäß § 14 Absatz 5 untersagt.
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Freigabe GF |
Geprüft ZHL |
Bearbeiter |
Version |
Datum |
Seite |
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Frau Busch |
Herr Sauder |
QMB |
2.0.1 |
April 2019 |
Seite 2 von 1 |
