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Stellenbeschreibung Altenpflegehelferin

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1. Stellenbezeichnung

KrankenpflegehelferIn, AltenpflegehelferIn


2. StelleninhaberIn

-keine-


3. Stellvertretung

-keine-


4. Vorgesetzte Stelle

Wohnbereichsleitung


5. Nachgeordnete Stelle

-keine-


6. Ziele der Stelle

  • Die APH/KPH (Pflege- Bezugsperson) übernimmt alle grundpflegerischen Tätigkeiten und in eingeschränktem Maße behandlungspflegerische Tätigkeiten (s. Anhang Mitarbeitereinführungsmappe/Merkblatt zur Delegation ärztlicher Leistungen ) für die ihr/ihm anvertrauten BewohnerInnen
  • Die Pflege und Betreuung erfolgt unter den in der Pflegeplanung beschriebenen Maßnahmen unter Wertschätzung und Beachtung der Selbstbestimmung, den Wünschen und Gewohnheiten der BewohnerInnen,
  • Angehörige und Bezugspersonen werden in die Pflege und Betreuung der BewohnerInnen einbezogen
  • Die KrankenpflegehelferIn/Altenpflegehelferin arbeitet konstruktiv und wertschätzend mit den für sie zuständigen Pflegefachkräften und den leitenden MitarbeiterInnen und den VertreterInnen des Trägers der Einrichtung zusammen.
  • Die KrankenpflegehelferIn/AltenpflegehelferIn beachtet im Rahmen ihrer Tätigkeit die gesetzlichen Vorgaben und der in den Unternehmensleitlinien, im Pflegekonzept und in den Standards niedergelegten und laufend aktualisierten Aussagen und Inhalte.


7. Aufgaben der Stelleninhaberin

Mitarbeit nach Vorgaben der Pflegefachkraft für die der APH/KPH zugewiesenen

BewohnerInnen in Zusammenarbeit mit diesen und ihren Angehörigen.


7.1 Das Aufgabengebiet der Altenpflegehelferin/Krankenpflegehelferin umfasst:

  • Mitarbeit bei der Pflegediagnostik (= Festlegung des konkreten Bedarfs der Bewohnerinnen an pflegerischer Leistung in Zusammenarbeit mit den BewohnerInnen und seinen /ihren Angehörigen und Bezugspersonen)
  • Mitarbeit bei der Pflegeplanung (Informationsweitergabe über pflegerelevante Gesichtspunkte der/des Bewohners
  • Zusammenarbeit mit dem/der BewohnerIn und seinen/ihren Angehörigen und Bezugspersonen
  • Die Durchführung der Pflegemaßnahmen entsprechend der Planung in Zusammenarbeit mit der/dem BewohnerIn und seinen/ ihren Angehörigen und Bezugspersonen
  • Mitarbeit bei der Sicherung und Kontrolle der Qualität der Pflege, Überprüfung und Bewertung der für die einzelnen Bewohnerinnen insgesamt erbrachten Pflegeleistungen in Zusammenarbeit mit den Bewohnerinnen und deren Angehörigen


Innerhalb der Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des Lebens (nach M. Krohwinkel) geht es um Mitarbeit bei folgenden Dienstleistungen:


  • Schaffung förderlicher Rahmenbedingungen:

Hier geht es um Fragen der räumlichen Gestaltung z.B. Zimmergestaltung, Schaffung einer förderlichen Atmosphäre (Freundlichkeit, Taktgefühl) eines individuellen Tagesablaufes …

  • Potentialerkennung:

Hier geht es um Kenntnisse und Beobachtungen, die dazu beitragen, den Bewohner und seine Möglichkeiten, Fähigkeiten besser kennen zu lernen

  • Prävention und Prophylaxe:

Hier geht es um die Sicherheit in der Einrichtung, im Zimmer, ebenso um die Sicherheit von Geräten und Hilfsmitteln, die Gestaltung der Umgebung sowie

prophylaktische Maßnahmen für die BewohnerInnen mit speziellen Einschränkungen und Risiken (Dekubitus-, Sturzprophylaxe ….)

  • Hilfestellungen:

Hier geht es um die Ausgestaltung von selbstständig fördernden Hilfestellungen, die in abgestufter Form als Anleitung, Unterstützung, Beaufsichtigung und teilweiser oder vollständiger Übernahme angeboten werden


7.2 Mitarbeit bei indirekten Pflegeleistungen:

  • Die Haupteinsatzmöglichkeiten einer APH/KPH liegen in der Durchführung von pflegebegleitenden, grundpflegerischen Arbeiten sowie eingeschränkte behandlungspflegerische Tätigkeiten. Die Durchführung der eingeschränkten behandlungspflegerischen Tätigkeiten wird von der jeweils verantwortlichen Pflegefachkraft überwacht und dokumentiert. (s.Merkblatt zur Delegation ärztlicher Leistungen und Mitarbeitereinführungsmappe)
  • Teilnahme an Fallbesprechungen


7.3 Personalbezogene Aufgaben:

  • Teilnahme an Übergabe und Teambesprechungen
  • Beteiligung an inner- und außerbetrieblicher Fortbildung
  • Mitarbeit bei der Einarbeitung neuer MitarbeiterInnen


7.4 Betriebsbezogene Aufgaben:

  • Wirtschaftlicher Umgang mit allem zur Verfügung gestelltem Material (besonders Pflegematerial). Melden von Materialmängeln an die WBL
  • Einhalten von Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen sowie gesetzlicher Vorgaben
  • Mitarbeit bei Qualitätsentwicklungsmaßnahmen


7.5 Dienst- und Einsatzplanung:

Die Stelleninhaberin ist verpflichtet, sich anhand des Dienstplanes über ihre Einsatzplanung zu informieren


7.6 Informations - und Kommunikationsfluss:

  • Die Stelleninhaberin hat Informationspflicht über besondere Vorkommnisse gegenüber der WBL / Pflegefachkraft in Bezug auf Mitarbeiter, Bewohner, Einrichtung
  • Sie gibt gezielt bewohner-, mitarbeiter-, einrichtungsbezogene Informationen an alle betroffenen Mitarbeiter weiter. Über die Belange der Kunden gegenüber Personen außerhalb des Teams hat sie Verschwiegenheit zu bewahren
  • Die Pflegehilfskraft unterhält funktionelle Beziehungen zu allen internen und externen Schnittstellen


7.7 Öffentlichkeitsarbeit:

Kontaktpflege, Umgang mit der Öffentlichkeit.

Die Stelleninhaberin arbeitet vertrauensvoll mit allen BewohnerInnen, deren Angehörigen und anderen Kooperationspartnern zusammen. Sie präsentiert die Einrichtung nach außen positiv.


8. Fort- und Weiterbildung:

Die Stelleninhaberin bildet sich ständig fort- und weiter und arbeitet aktiv im Qualitätszirkel mit.


9. Qualitätsmanagement:

Das Qualitätsmanagement ist Grundlage für die Bewältigung der gesamten Arbeit in der Einrichtung. Die Stelleninhaberin ist verpflichtet, mit diesem System zu arbeiten, es in der Praxis zu leben und es ständig mit weiter- und fortzuentwickeln.


10. Befugnisse / Kompetenzen

  • Verantwortung für die fachgerechte Ausübung der im Aufgabenbild übertragenen Arbeiten
  • Beratungskompetenz gegenüber der Wohngruppenleitung zu Fragen der Pflege und Pflegeorganisation, zur rehabilitativen und sozialtherapeutischen Betreuung, zu Angehörigenfragen


11. Anforderungsprofil


11.1 fachliche Qualifikation:

KrankenpflegehelferInnen und AltenpflegehelferInnen mit einjährige Ausbildung und

Prüfung nach August 2004


11.2 persönliche Qualifikation:

  • Positive Einstellung zur Arbeit mit pflegebedürftigen alten Menschen, Ruhe, Ausgeglichenheit und Geduld im Umgang mit Bewohnerinnen und MitarbeiterInnen
  • Beobachtungsvermögen sowie Fähigkeit, Beobachtung zutreffend zu beschreiben und geeignete Maßnahmen in die Wege zu leiten
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation mit BewohnerInnen, MitarbeiterInnen und Vorgesetzten
  • Sprachfähigkeiten und Kenntnisse (mündlich und schriftlich). Sorgfalt, Gründlichkeit und Zuverlässigkeit bei der Ausführung der übertragenen Aufgaben
  • Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit
  • Bereitschaft, die eigenen Kenntnisse in der Theorie und Praxis der Altenpflege zu vervollständigen


Weitere Regelungen

Diese Stellenbeschreibung ist Ausgangspunkt und Grundlage der Mitarbeiter-gespräche. Die Stellenbeschreibung kann jederzeit den betrieblichen und persönlichen Gegebenheiten angepasst, bzw. modifiziert werden. Sie ist Anlage des Dienstvertrages.


12. Merkblatt zur Delegation ärztlicher Leistungen auf das Pflegepersonal in

Einrichtungen der stationären Altenhilfe und der Kurzzeitpflege.


12.1 Verbandwechsel ohne Wundversorgung:

  • bei PEG Sonde
  • bei suprapubischem Katheter
  • Entfernen eines Kompressionsverbandes
  • Entfernen von stützenden und stabilisierenden Verbänden


12.2 Physikalische Maßnahmen

  • Einreibungen
  • Medizinische Bäder
  • Inhalationen
  • Auflegen von Kälteträgern


12.3 Injektionen

  • Subkutane Injektionen von Heparin
  • Subkutane Injektionen von Insulin


12.4 Tropfen/Salben bzw. Spülen der Augen und Ohren


12.5 Blutdruckkontrolle


12.6 Blutzuckerkontrolle


12.7 Aufziehen von Insulin


12.8 Arzneimittelgabe und die Überwachung der Einnahme, wenn das Richten

der Medikamente durch eine Pflegefachkraft erfolgt ist.


12.9 Anziehen und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen


Freigabe/ GF

Geprüft/ QMB

Bearbeiter

Version

Datum

Seite

Frau Busch

Herr Sauder

QMB

QMH 2.4

April 2019

Seite 5 von 5