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Stellenbeschreibung Haustechnik

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Stelleninhaber:



Einrichtung:



Ziele:


  • Wartung und Pflege der gesamten technischen Anlagen innerhalb und außerhalb der Einrichtung
  • Durchführung von Reparaturen auf den Wohnbereichen für die Bewohner, dadurch Schaffung einer guten Lebensqualität
  • Kontrolle und Überwachung der Einhaltung technischer Normen und Vorgaben sowie der Unfallverhütungsmaßnahmen im technischen Bereich


fachliche Qualifikation


  • abgeschlossene dreijährige Ausbildung in einem technischen oder handwerklichen Beruf
  • ggf. Weiterbildung zum Gebäudetechniker


persönliche Grundfähigkeiten


  • körperliche und seelische Stabilität
  • Ausgeglichenheit und Geduld
  • Positive Einstellung zur Arbeit mit pflegebedürftigen alten Menschen
  • Fähigkeit und Bereitschaft zu Kommunikation und Kooperation mit Bewohnern, deren Angehörigen, Mitarbeitern und Vorgesetzten
  • Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
  • Initiative und Einsatzbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
  • sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit
  • Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit


direkte weisungsbefugte Vorgesetzte


  • Geschäftsleitung
  • Tech. Leiter bzw. dessen Vertretung


gleichgestellt


  • keinem


weisungsbefugt


  • Praktikanten im haustechnischen Bereich
  • Hilfskräfte


(Anmerkung: Die tatsächlichen Befugnisse eines Hausmeisters können von Einrichtung zu Einrichtung schwanken.)


wird vertreten von


  • keinem


Aufgaben und Kompetenzen


Bewohnerbezogene Aufgaben:


  • Durchführung kleinerer Reparaturen auf den Wohnbereichen nach Auftrag durch die Bewohner oder Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Einrichtung



Personalbezogene Aufgaben


  • Anleitung und Überwachung von Hilfskräften, Auszubildenden und Praktikanten
  • Mithilfe bei der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und technischen Normen und Vorgaben
  • Einbringen von Verbesserungsvorschlägen zu Arbeitsabläufen aus dem Bereich
  • Hilfe bei der Schaffung eines guten Betriebsklimas


Betriebsbezogene Aufgaben:


  • Bestellung von Fremdfirmen nach Absprache mit Vorgesetzten, Kontrolle, dass diese ordnungsgemäß arbeiten
  • Pflege der Notrufanlage, Telefonanlage, baulichen brandschutztechnischen Einrichtungen.
  • Sicherstellung des pfleglichen, bestimmungs- und ordnungsgemäßen Gebrauchs des Gebäudes, des Grundstücks und der technischen Anlagen/Einrichtungen
  • Instandhalten der Gemeinschafträume
  • Reparaturen an hauseigenen Einrichtungsgegenständen
  • Einrichtung und Ausstattung der technischen Anlagen bei Veranstaltungen und Festlichkeiten
  • Renovierung von Bewohnerzimmern, z.B. nach dem Versterben eines Bewohners
  • Pflege von Grünanlagen
  • Winterdienst wie etwa Schnee räumen
  • Sicherstellung einer kostensparenden und umweltgerechten Müllbeseitigung, dazu gehören die Entsorgung alter Einrichtungsgegenstände sowie die hygienische Entsorgung des anfallenden Restmülls
  • Durchführung von Botendiensten und Transporten
  • Verwahrung von Schlüssel der Gemeinschaftsräume und der Schließanlagendokumente


Sonstige Aufgaben


  • ständige eigene Fort- und Weiterbildung
  • Einbringung von Vorschlägen zur ständigen Weiterentwicklung und Verbesserung des eigenen Leistungsangebotes
  • Teilnahme an der Entwicklung von neuen Konzepten und Aktivitäten in der Haustechnik


(Anmerkung: Die tatsächlichen Aufgaben und Kompetenzen eines Hausmeisters können von Einrichtung zu Einrichtung schwanken.)


Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen


Der Hausmeister soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:


  • Zu der Heimleitung
  • Zu der Pflegedienstleitung
  • Zu der Qualitätsbeauftragten
  • Zum Wäschereipersonal
  • Zum Küchenpersonal
  • Zu den Pflegefachkräften
  • Zu den Pflegehilfskräften
  • Zu den Praktikanten
  • Zu den Bewohnern
  • Zu den Fremdfirmen
  • Zu den Angehörigen und den Bewohnern nahe stehenden Personen
  • Zu den ehrenamtlichen Helfern


Klausel


Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich im Qualitätsmanagementhandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Qualitätsmanagementhandbuches.



Zusammenarbeit mit Vorgesetzten

Der Stelleninhaber ist verpflichtet zur Information der Vorgesetzten über Besonderheiten und Auffälligkeiten


Weitere Regelungen

Diese Stellenbeschreibung ist Ausgangspunkt und Grundlage der Mitarbeitergespräche. Die Stellenbeschreibung kann jederzeit den betrieblichen und persönlichen Gegebenheiten angepasst, bzw. modifiziert werden. Sie ist Anlage des Dienstvertrages.

Im Bedarfsfall müssen zusätzliche bzw. andere Aufgaben oder Einzelaufträge übernommen werden, Die Stelleninhaberin unterliegt der Schweigepflicht.


Freigabe

Geprüft

Bearbeiter

Version

Datum

Seite

Frau Busch

Herr Sauder

Leiter HT

QMH 2.1

März 2019

Seite 5 von 5